| Lizenzprüfung
Bevor
man als Funkamateur mit eigenem Rufzeichen tätig werden
kann, muss eine Prüfung vor der Bundesnetzagentur abgelegt
werden. An der Station des Amateurfunkreferats gibt es zudem
die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsrufzeichen DN1FHU Amateurfunk
auszuprobieren.
Grund für
die Prüfung ist folgender: Der Amateurfunk ist ein experimenteller
Funkdienst. Das heißt, Funkamateure sind dazu berechtigt,
Funkgeräte, Antennen und Zusatzgeräte selbst zu bauen.
Da beim Selbstbau technische Kenntnisse nötig sind, ist
"Technik" eines der in der Lizenzprüfung verlangten
Gebiete.
Als
Funkamateur ist man für seine Funkgeräte selbst verantwortlich.
Es gibt keine Stelle, bei der die Geräte abgenommen oder
geprüft werden, was natürlich voraussetzt, dass man
die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte kennt und einhält.
Dies gilt vor allem für die Normen der Elektromagnetischen
Verträglichkeit Umwelt (EMVU). In diesen Normen ist beispielsweise
der nötige Schutzabstand zur Sendeantennen geregelt.
Da
sich alle Funkamateure einige mehr oder weniger große
Frequenzbereiche teilen müssen, hat man ein Reglement geschaffen:
Geregelt sind z.B. der "richtige" Anruf eines anderen
Funkamateurs oder ein allgemeiner Anruf. Außerdem gibt
es innerhalb der Frequenzbereiche wieder Unterteilungen die
anzeigen, für welche Anwendung ein bestimmter Bereich genutzt
werden soll. Z.B. kann man sich vorstellen, dass ein Frequenzbereich
der via Satellit benutzt wird, für andere Verbindungen
tabu sein sollte.
Um die Hürde der Lizenzprüfung vor
allem für Anfänger nicht zu hoch anzusetzen, gibt
es eine Einsteigerklasse die weltweiten Funkbetrieb ermöglicht.
An
der Hochschule Ulm findet in unregelmäßigen Zeitabständen
ein Amateurfunkkurs statt, der für Studenten als Wahlfach
anerkannt wird. Näheres ggf. auf der Seite der Hochschule,
bzw. des Fachbereichs Elektrotechnik.
Nach Bedarf veranstalten auch die Ortsverbände des DARC
gelegentlich Lizenzkurse.-> |